§ 1 Präambel
Die Jungen Liberalen sind eine selbständige politische Jugendorganisation und verfolgen die Ziele des politischen Liberalismus unter besonderer Berücksichtigung der Belange der jungenGeneration. Der Kreisverband Ostfriesland/Küste der Jungen Liberalen will sich vor allem für die Erhaltung und Bestärkung des liberalen Rechtsstaates in einer liberalen Demokratie mit einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung unter Einbeziehung der besonderen Erfordernisse des Schutzes unserer Umwelt einsetzen.
Der Kreisverband Ostfriesland/Küste ist eine Untergliederung des Landesverbandes Junge Liberale Niedersachsen e.V..
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Voraussetzungen
Mitglied des Kreisverbandes Ostfriesland/Küste kann jeder werden, sofern er mindestens 14Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und die Satzung der Jungen Liberalen anerkennt. Der Kreisverband ist berechtigt, Mitglieder aus angrenzenden FDP Kreisverbänden als Mitglieder aufzunehmen, sofern in diesen Kreisverbänden keine Kreisverbände der Jungen Liberalen existieren.
(2) Erwerb
Die Mitgliedschaft im Kreisverband Ostfriesland/Küste wird durch schriftliche Erklärung erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Landesvorstand.
(3) Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Ostfriesland/Küste wird durch einfache Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung verliehen. Die in Abs. (1) angeführten Voraussetzungen haben für die Ehrenmitgliedschaft keine Gültigkeit. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ehren- und Fördermitgliedschaft gem. Abs. (4) sind kombinierbar. Das Ehrenmitglied wird zu allen Kreismitgliederversammlungen eingeladen, bei denen es Rede-, Antrags- und Stimmrecht in Sachfragen genießt. Das Ehrenmitglied besitzt kein Stimmrecht in Personalentscheidungen.
(4) Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft im Kreisverband Ostfriesland/Küste wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisvorstand erworben. Das Fördermitglied besitzt Rede- und Antrags- aber kein Stimmrecht.
(5) Ende der Mitgliedschaft
Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V..
§ 3 Wahlen und Abstimmungen
(1) Wahlen
Die Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim. Im Übrigen sind Wahlen offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht. Die Einladung zu Kreismitgliederversammlungen erfolgt durch doppelten eMail-Versand an alle Mitglieder des Kreisverbandes sowie an den Landesverband mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Kreisvorstand.
(2) Abstimmungen
Abstimmungen sind offen.
(3) Mehrheiten
Bei Wahlen genügt eine einfache Mehrheit, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.
§ 4 Organe
Die Organe des Kreisverbandes Ostfriesland/Küste sind nach dem Range:
- Die Kreismitgliederversammlung (KMV)
- Der Kreisvorstand
- Geschäftsführender Kreisvorstand
- Erweiterter Kreisvorstand
§ 5 Die KMV
(1) Versammlungsart
Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie wird öffentlich abgehalten.
Auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
(2) Aufgaben
Die Kreismitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare Aufgaben:
- Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes.
- Genehmigung des Kassenberichts und Wahl zweier Kassenprüfer.
- Satzungsänderungen.
- Auflösung des Kreisverbandes.
(3) Versammlungshäufigkeit
Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (ordentliche Kreismitgliederversammlung). Sie ist ferner auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder innerhalb von vier Wochen einzuberufen (außerordentliche Kreismitgliederversammlung).
(4) Rede- Antrags- und Stimmrecht
Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes Ostfriesland/Küste.
§ 6 Kreisvorstand
(1) Zusammensetzung
Der geschäftsführende Kreisvorstandsetzt sich zusammen aus:
- Dem Kreisvorsitzenden
- Dem stellvertretenden Kreisvorsitzendem (mit Fachgebiet)
- Zwei Mitgliedern im geschäftsführenden Kreisvorstand mit Fachgebiet
Der erweiterte Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
- Bis zu drei Beisitzern
(2) Wahl
Die Mitglieder des Kreisvorstandes gem. Abs. (1) werden von der Kreismitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit aller Anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder (das Quorum), so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
(3) Aufgaben des Kreisvorstandes
Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(4) Amtsniederlegung
Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen die anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur Wahl kommissarisch dessen Geschäftsbereich. Es steht dem Kreisvorstand frei, den Posten des zurückgetretenen Kreisvorstandsmitglieds durch eine Nachwahl auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu besetzen. Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, so sind generell Neuwahlen abzuhalten.
Die Kreismitgliederversammlung kann ein Kreisvorstandsmitglied durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen. Zur Abwahl ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Die Abwahl ist schriftlich anzukündigen.
(5) Außergerichtliche Vertretung
Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes Ostfriesland/Küste sind der Kreisvorsitzende oder der stellvertretende Kreisvorsitzende berechtigt. Weitere Mitglieder können hierzu durch Beschluss des Vorstandes ermächtigt werden.
(6) Gerichtliche Vertretung
Die gerichtliche Vertretung des Kreisverbandes ist der Landesverband. Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen.
§ 7 Finanzen
(1) Abgaben
Die Höhe der Abgaben legt der Kreisverband in seiner Beitragsordnung fest.
(2) Verantwortlichkeit
Der Kreisschatzmeister verwaltet die Kasse des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist dem Kassenprüfer jederzeit Rechenschaft schuldig.
§ 8 Kassenprüfer
(1) Wahl
Die Kreismitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Kassenprüfer, der nicht dem Kreisvorstand angehören darf.
(2) Aufgaben
Der Kassenprüfer hat die Finanzen des Kreisverbandes mindestens einmal jährlich zu prüfen und der Kreismitgliederversammlung einen Bericht darüber vorzulegen.
(3) Befugnisse
Dem Kassenprüfer sind auf Verlangen jederzeit sämtliche Finanzunterlagen zugänglich zu machen und erforderliche Auskünfte zu erteilen, sofern diese für die ordnungsgemäße Prüfung notwendig sind.
§ 9 Satzungsänderungen
Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden. Satzungsänderungen sind schriftlich unter Beachtung der Fristen mit der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Die Satzungen der oberen Gliederungen der Jungen Liberalen gehen dieser Satzung vor.
§ 10 Auflösung
Der Kreisvorstand kann von den Anwesenden mit einer Mehrheit von drei Viertel aufgelöst werden. Es müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes anwesendsein. Die Auflösung ist schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des Kreisverbandes Ostfriesland/Küste fällt an den Landesverband der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V..
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung zum 3. Juni 2006 in Kraft.
§ 13 Zweifelsfälle
In Zweifelsfällen betreffend der Auslegung dieser Satzung sollen die entsprechenden Regelungen des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. herangezogen werden.





